Die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 15.12.21 aktualisiert, tritt sofort in Kraft in und ist gültig bis einschließlich 12. Januar 2022. Im Wesentlichen werden die seit 3.12.21 bestehenden Regelungen (siehe unten) verlängert. Änderungen gibt es bei folgenden Punkten:

  • Für den Outdoor-Sportler entfällt die Testpflicht: Es gilt 2G, nicht mehr 2Gplus. Bei Zuschauern bleibt jedoch die 2Gplus-Regelung bestehen.
  • Die Booster-Impfung ersetzt den Test in Bereichen mit 2Gplus. Das heißt, dass die Testpflicht für dreifach geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung entfällt.
  • Für Übungsleiter/-innen und ehrenamtlich Tätige gilt 3G, nicht mehr 3Gplus, d.h. es gelten auch Antigentests (höchstens 24h alt) oder ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest (höchstens 24 h alt).