Die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 15.12.21 aktualisiert, tritt sofort in Kraft in und ist gültig bis einschließlich 12. Januar 2022. Im Wesentlichen werden die seit 3.12.21 bestehenden Regelungen (siehe unten) verlängert. Änderungen gibt es bei folgenden Punkten: