Nach der bayerischen Ministerratssitzung vom 25. Januar bleiben die Maßnahmen weitgehend gleich. Vereinzelt gibt es moderate Lockerungen.

Die Änderungen der 15. BayIfSMV werden noch vorgenommen und treten am Donnerstag, den 27.01.2022 in Kraft.

Der Sportbereich ist in folgenden Bereichen betroffen: