Bei der bayerischen Ministerratssitzung vom 15.2. sind Lockerungen u.a. für den Sport beschlossen worden, die ab heute, Donnerstag, den 17.02.2022 in Kraft treten. Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert (mögliche weitere Änderungen nach dem Bund-Länder-Gipfel werden also vss. Ende dieser/Anfang kommender Woche in die Verordnung eingearbeitet).

  • 2Gplus gibt es nicht mehr in Bayern, für Zuschauer gilt 2G
  • Die maximale Zuschauerzahl wird bei Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %) unverändert. Der Abstand von 1,5 Metern soll dabei möglichst eingehalten werden, muss aber nicht zwingend (50% dürfen demnach so oder so ausgelastet werden). Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
  • Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt 2G
  • Bei eigener aktiver sportlicher Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung) und in Fitnessstudios gilt 3G
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Sonstiges
    • Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung (zuletzt bei Veranstaltungen über 1.000 Personen) entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
    • Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert (Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörige eines weiteren Hausstands).
    • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown (7-Tage-Inzidenz über 1.000; zuletzt ausgesetzt) werden ersatzlos aufgehoben.