Bei der Ministerratssitzung am Mittwoch sind weitere Lockerungen beschlossen worden, die heute am 04. März in Kraft treten. Die 15. BayIfSMV gilt weiterhin vorerst bis 19.03.2022.

Folgende Regelungen sind neu:

  • Erhöhung der Kapazitätsgrenze auf 75% (vorher 50%): In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten dürfen maximal 75 % der Kapazität genutzt, höchstens aber 25 000 Zuschauer zugelassen werden.
  • Gastronomie ab sofort 3G: Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
  • In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts